DJ EZB soll Chefs großer Banken vor Amtsübernahme prüfen dürfen
Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones)--Die EU-Kommission will der Europäischen Zentralbank (EZB) mehr Befugnisse in der Bankenaufsicht geben. Wie aus einem Vorschlag für die neue Richtlinie CRD6 hervor geht, sollen sich sehr große Banken künftig das OK der EZB holen müssen, bevor der Kandidat für eine Spitzenposition sein Amt antreten darf. Für die vier größten Euro-Länder würde das eine Änderung ihrer bisherigen Praxis bedeutet. Die EZB begrüßt den Vorschlag und betont, dass es sich um eine rein prozedurale Angelegenheit handele. De facto aber könnte die EZB künftig bereits frühzeitig Personen aussortieren, die sie nicht für "fit & proper" hält.
Weitere Änderungsvorschläge der Kommission betreffen Möglichkeiten zur Kontrolle und Sanktionierung von Banken, die aus Sicht der EZB nicht ausreichend für Klimarisiken vorsorgen, sowie den Umgang mit Filialen von Banken aus Staaten, die nicht der EU angehören (Drittstaaten).
"Um Rechtssicherheit und Berechenbarkeit für die Institute zu gewährleisten, muss ein effizientes und zeitnahes Verfahren zur Überprüfung der Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans und der Inhaber von Schlüsselfunktionen durch die zuständigen Behörden eingeführt werden", heißt es in dem Vorschlag.
Die zuständige Behörde ist im Falle von Großbanken die EZB, die den Kommissionsvorschlag gutheißt. "Solche Vorabbewertungen werden es uns ermöglichen, unserer Rolle als Wächter des Finanzsystems besser gerecht zu werden", schrieb EZB-Direktor Frank Elderson in einem Blog. Sollten der Vorschlag den Gesetzgebungsprozess in Rat und Parlament sowie den anschließenden Trilog überstehen, würde das für Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland, Griechenland und Estland eine Änderung des Prozesses bedeuten.
Allerdings werden von dem Vorschlag wohl nicht alle als signifikant eingestuften und von der EZB direkt beaufsichtigten Institute betroffen, sondern nur die allergrößten. Die EZB schreibt in ihrer Stellungnahme, dass sie zu weiteren Änderungen im Sinne der Verhältnismäßigkeit bereit sei.
Auch schlägt sie der Kommission vor, zu versichern, dass der Vorschlag nicht auf eine Beschneidung der satzungsgemäßen Rechte der Aufsichtsgremien einer Bank ziele, sondern eher prozeduraler Natur sei. Gleichwohl würde die neue Regelung bedeuten, dass diese Gremien Kandidaten nur dann ernennen können, wenn die EZB zuvor ihr Placet gegeben hat.
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April 28, 2022 08:40 ET (12:40 GMT)
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