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Bundestag beschließt Abschaffung der EEG-Umlage

DJ Bundestag beschließt Abschaffung der EEG-Umlage

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli beschlossen. Das Parlament billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf, teilte der Bundestag auf seiner Internetseite mit. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zeigte sich erfreut. "Zum 1. Juli soll sie weg", erklärte er über den Kurznachrichtendienst Twitter. "So wollen wir die breite Mitte unseres Landes um 6,6 Milliarden entlasten - von der Rentnerin über den Bafög-Bezieher und die Familie bis hin zum Handwerk."

Mit dem Gesetz, das nun noch durch den Bundesrat muss, sollen die Verbraucher nach Willen der Koalitionsfraktionen bei den Stromkosten spürbar entlastet werden. Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll damit früher als zunächst geplant bereits zum 1. Juli 2022 auf null abgesenkt werden. Dies sei der erste Schritt zur vollständigen Finanzierung der Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über den Energie- und Klimafonds, heißt es im Gesetzentwurf. Die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien sollten künftig aus diesem Sondervermögen des Bundes finanziert und die Förderung über den Strompreis somit beendet werden.

Die EEG-Umlage beträgt in diesem Jahr 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Sie wird seit dem Jahr 2000 erhoben. Durch die Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli werde der Energie- und Klimafonds künftig mit rund 6,6 Milliarden Euro belastet. Der Wegfall der EEG-Umlage mindert laut Gesetzentwurf die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer auf Strom. Er führe somit bezogen auf Stromlieferungen an Letztverbraucher, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, zu geringeren Umsatzsteuereinnahmen.

Gewinnmargen sollen nicht erhöht werden 

Die gewonnene Kaufkraft dürfe jedoch "zu Umsatzsteuermehreinnahmen in anderen Bereichen in ähnlicher Höhe führen, so dass die Haushalte der Länder und Kommunen im Ergebnis nicht belastet werden". Das Gesetz diene ausschließlich dazu, die strombeziehenden Unternehmen und die Verbraucher zu entlasten, und nicht dazu, die Gewinnmargen von Stromunternehmen zu erhöhen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte allerdings, die Abschaffung der EEG-Umlage allein könne "die extrem gestiegenen Beschaffungskosten nicht ausgleichen". Bereits seit Monaten sei der Druck auf die Energiepreise enorm. "Seit dem Start der russischen Invasion in der Ukraine hat sich die Lage an den Energiemärkten noch einmal verschärft", betonte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae.

Die Abschaffung der EEG-Umlage sei daher eine wichtige Maßnahme, um Haushalte und viele Gewerbekunden vor zu starken Belastungen zu schützen. Um die Belastung der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu dämpfen, seien aber weitere Maßnahmen notwendig. So solle die Bundesregierung die Senkung der Stromsteuer auf das europäisch zulässige Mindestmaß und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas von 19 auf 7 Prozent prüfen.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/brb

(END) Dow Jones Newswires

April 28, 2022 12:41 ET (16:41 GMT)

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