DJ BMF: Unternehmen dürfen Russland-Verluste nicht abschreiben
FRANKFURT (Dow Jones)--Deutsche Konzerne, die wegen des Angriffskriegs und Sanktionen Milliarden Euro an Forderungen und Beteiligungswerten in Russland und der Ukraine verlieren, dürfen die Verluste nach deutschem Steuerrecht laut einem Bericht der Wirtschaftswoche nicht abschreiben. Verluste bei Tochtergesellschaften in Russland und der Ukraine würden sich "bei der Ermittlung der Körperschaftsteuer der inländischen (Mutter-)Gesellschaft nicht einkommensmindernd auswirken", teilte das Bundesfinanzministerium auf Anfrage des Blattes mit. Zur Erklärung verweist das Ministerium darauf, dass umgekehrt auch Gewinne aus der Veräußerung einer russischen oder ukrainischen Beteiligung außer Acht blieben.
Damit dürfen viele Gesellschaften wie Obi, SAP oder Henkel, die ihr Russland-Geschäft aufgeben, ihre dabei entstehenden Verluste nicht beim Finanzamt geltend machen. Nun fordern Wirtschaftsverbände eine Ausnahmeregelung. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI), dem zahlreiche besonders vom Krieg betroffene Unternehmen wie BASF und Bayer angehören, plädiert wegen des Russland-Ukraine-Krieges für eine "Force-Majeure-Regelung im Steuerrecht", insbesondere für eine temporäre Verlustverrechnungsmöglichkeit und Abschreibungen von Forderungen und Wertminderungen.
Unterstützung für eine Sonderregelung signalisiert der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Markus Herbrand im Gespräch mit der Wirtschaftswoche: "Wir müssen dafür sorgen, dass unser Steuerrecht nicht nur in Schönwetterzeiten passt, sondern auch in Zeiten eskalierender Konflikte."
Der Staat dürfe sich hier "keinen schlanken Fuß machen", sagt der CDU-Steuerexperte Fritz Güntzler und fordert eine Reaktion der Bundesregierung: "Finale Verluste durch Enteignungen oder staatliche Sanktionen müssen steuerlich berücksichtigt werden."
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May 02, 2022 07:39 ET (11:39 GMT)
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