
Wir haben Anlegerschützer Roland Klaus von der IG Widerruf gefragt, wie er das Wirecard-Urteil des Landgerichts München sieht. Meinung.
Nachträglich für nichtig erklärt. So urteilte das Landgericht München über den Wirecard-Prozess. Was bedeutet dieses Urteil für Wirecard-Aktionäre? Anlegerschützer Roland Klaus meint:
Das Landgericht München hat die Bilanzen von Wirecard für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 für nichtig erklärt. Überraschend ist das nicht. Denn nach dem Zusammenbruch des Zahlungsdienstleisters aufgrund von Betrug im Jahr 2020 war klar, dass die kriminellen Machenschaften bereits etliche Jahre vorher begonnen haben und die Wirecard-Zahlen nicht das Papier wert waren, auf dem sie gedruckt worden waren.
Was also bezweckt Insolvenzverwalter Michael Jaffé, der die Klage eingereicht hat, mit seinem Vorgehen? Seine Aufgabe ist es, die Insolvenzmasse zu erhöhen, die er im Rahmen des Insolvenzverfahrens an die Gläubiger der Wirecard AG ausschütten kann. Dazu kann auch gehören, von Wirecard zu Unrecht gezahlte Dividenden zurückzufordern. Dabei geht es um 38 Cent je Aktie für die beiden Geschäftsjahre, insgesamt einen zweistelligen Millionenbetrag. Müssen die gebeutelten Aktionäre, die ohnehin den größten Teil ihres Geldes verloren haben, jetzt noch einmal in die Tasche greifen und die Dividende erstatten? Gut möglich, dass Jaffé dies versucht. Er dürfte jedoch bei der Umsetzung des Vorhabens auf Schwierigkeiten stoßen.
Denn zunächst wird er nicht ohne Weiteres an die Daten der Wirecard-Aktionäre gelangen. Die Depotbanken haben hier keine Auskunftspflicht. Jaffé könnte versuchen, jene Aktionäre zur Kasse zu bitten, die sich wegen einer Insolvenzquote an ihn gewandt haben. Wie weit er damit kommt, bleibt abzuwarten.
Allerdings hat das heutige Urteil noch aus einem anderen Grund eine wichtige Bedeutung für geschädigte Wirecard Anleger. Denn das LG München dokumentiert durch seinen Richterspruch das Versagen des Wirecard-Bilanzprüfers EY. Schließlich hatte EY die Bilanzen, die das Gericht nun für nichtig erklärt, geprüft und testiert.
Daher dürften die Schadensersatzansprüche von Wirecard Aktionären gegen EY durch das heutige Urteil deutlich aussichtsreicher geworden sein. Anleger, die mit Aktien, Anleihen oder Derivaten von Wirecard Geld verloren haben, sollten daher prüfen lassen, welches Vorgehen für Sie möglich und sinnvoll ist. Eine solche Prüfung bietet beispielsweise die Interessengemeinschaft Widerruf in Zusammenarbeit mit der führenden Kanzlei für Anlegerrecht in Deutschland - und zwar kostenlos und unverbindlich.
Gastautor: Roland Klaus für wallstreet:online Zentralredaktion
Enthaltene Werte: DE0007472060