BERLIN (dpa-AFX) - Der Bund prüft derzeit die Auslegung des Deutsche-Welle-Gesetzes. Es geht um die Frage, ob das für das internationale Publikum im Ausland ausgerichtete Programm des deutschen Auslandssenders auch in Deutschland im Internet wie bislang abrufbar sein kann. Eine Sprecherin von Claudia Roth als Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) teilte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: "Der Abruf des internationalen Angebots der DW über das Internet auch in Deutschland wird aufgrund des Hinweises der Landesmedienanstalten auf seine Vereinbarkeit mit dem DW-Gesetz derzeit durch die BKM geprüft."
Der Fall kam durch die unabhängigen Medienregulierer ins Rollen. Diese sind als Rundfunk-Überprüfer per Staatsvertrag speziell für innerdeutsche TV-Plattformen wie etwa Magenta TV, Joyn, Sky Q, Zuhause Kabel und Zattoo zuständig. Die Medienregulierer einigten sich mit der Deutschen Welle (DW) darauf, dass der öffentlich-rechtliche Sender sein Programm künftig nicht mehr über diesen Weg ausstrahlen wird. Diese Übereinkunft hatten die Medienregulierer auf dpa-Anfrage mitgeteilt.
Die Regulierer halten die Verbreitung für unzulässig und begründen dies mit dem gesetzlichen Auftrag des Senders zur Verbreitung von Rundfunk für das Ausland. Im Deutsche-Welle-Gesetz steht zur Aufgabe (Paragraf 3): "Die Deutsche Welle bietet für das Ausland Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen) und Telemedien an." Die Angebote werden in deutscher sowie in anderen Sprachen verbreitet.
Die Einigung zwischen dem Sender und den Medienregulierern bedeutet zugleich nicht, dass hierzulande das Programm des deutschen Auslandssenders derzeit überhaupt nicht mehr empfangen werden kann. "Eine Verbreitung des Programms der Deutschen Welle im offenen Internet und über die eigenen Webseiten fällt nicht in die direkte Zuständigkeit der Medienanstalten", hieß es weiter von den Landesmedienanstalten. Auch Youtube zähle nicht zu den betroffenen TV-Plattformen. Die Medienregulierer betonten dann weiter: "Die Deutsche Welle sendet auf Basis des Deutsche-Welle-Gesetzes und untersteht dabei der Rechtsaufsicht der Beauftragten für Kultur und Medien."
Vom BKM hieß es, man arbeite mit den Regulierern vertrauensvoll zusammen. "Ihre rechtliche Bewertung zur Verbreitung der DW ist nachvollziehbar und begründet." Die Deutsche Welle habe dem Anliegen auch unverzüglich entsprochen./rin/DP/jha