Halter privater Elektrofahrzeuge brauchen auf ihre Erlöse aus der THG-Quote keine Einkommenssteuer zu bezahlen. Das geht aus einer Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz hervor. Mangels "Anschaffung" unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. "Die Prämienzahlung im Privatvermögen unterliegt daher als nicht steuerbare Leistung nicht der Einkommensteuer", ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2022 electrive.net
