London (www.fondscheck.de) - Pressemitteilung von HANetf Limited und ETC Group vom 16. Mai 2022:Als die ETC Group im Juni 2020 ihren ersten Krypto-ETC, den BTCetc - ETC Group Physical Bitcoin (ISIN DE000A27Z304/ WKN A27Z30, Börsenkürzel BTCE) an der Deutschen Börse notierte, war eine der am häufigsten gestellten Fragen von Privatanlegern in Deutschland noch nicht geklärt: Wie steht es um die einkommensteuerliche Behandlung von Krypto-ETCs? Zur Klärung dieser Frage hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun ein Schreiben zu Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token veröffentlicht. Das bestätigt, dass Krypto-ETCs wie diejenigen der ETC Group genauso wie physische Gold ETCs behandelt werden sollen, beispielsweise Xetra-Gold (ISIN DE000A0S9GB0/ WKN A0S9GB) oder The Royal Mint Physical Gold (ISIN XS2115336336/ WKN A279KU), die bereits steuerfrei sind. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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