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Bundestag beschließt Bundeswehr-Sondervermögen von 100 Milliarden Euro

DJ Bundestag beschließt Bundeswehr-Sondervermögen von 100 Milliarden Euro

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat die Einrichtung des geplanten Sondervermögens über 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr beschlossen. Die Abgeordneten hatten zuvor auch mit der nötigen Zweidrittelmehrheit für eine Änderung des Grundgesetzes für das Sondervermögen gestimmt. Nachdem sich Koalition und Union auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt hatten, hatte eine Zustimmung zu dem Vorhaben als sicher gegolten. Der Bundesrat soll den Plänen am kommenden Freitag zustimmen.

Im Bundestag stimmten 593 der 680 abgegebenen Stimmen dem Vorhaben zu, 80 Abgeordnete stimmten dagegen und sieben enthielten sich.

Ziel des Sondervermögens ist laut dem Gesetz die Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit durch Schließung der Fähigkeitslücken der Bundeswehr. Im Wirtschaftsplan des Sondervermögens werden die geplanten Beschaffungsvorhaben näher ausgeführt. Die Kreditaufnahme soll nicht auf die Schuldenregel des Artikels 115 des Grundgesetzes angerechnet werden, dafür soll im Grundgesetz ein neuer Absatz 87a eingefügt werden. Darin soll im Grundgesetz nun klargestellt werden, dass "zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit" ein Sondervermögen "für die Bundeswehr" eingerichtet werden kann.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) erklärte, mit dem Ukraine-Krieg gebe es "eine Zäsur, die historischen Charakter hat". Die Koalition stelle sich ihrer historischen Verantwortung. "Es ist nicht mehr die Zeit für eine Friedensdividende, sondern wir müssen unsere Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit stärken." Der Sonderfonds stehe "gewissermaßen neben der Schuldenbremse". Für alle anderen Vorhaben aber gelte diese weiter "und damit die Notwendigkeit der Priorisierung". Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einem "historischen Tag". Ein solches "Ertüchtigungspaket" habe es in der Geschichte der Bundeswehr noch nie gegeben. Angesichts des Ukraine-Kriegs müsse man sich der Tatsache stellen, "dass Sicherheit ihren Preis hat".

Fähigkeitslücken ab 2022 schließen 

Der Bundestagshaushaltsausschuss hatte noch Änderungen an dem Gesetz vorgenommen, die auf die Absprache zwischen der Koalition und der Union zurückgehen. Darin wird nun unter anderem klargestellt, dass das Sondervermögen den Zweck hat, "die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu stärken und dazu ab dem Jahr 2022 die Fähigkeitslücken der Bundeswehr zu schließen, um damit auch den deutschen Beitrag zu den geltenden Nato-Fähigkeitszielen gewährleisten zu können."

Die Mittel des Sondervermögens sollen laut dem Gesetzestext der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen. Zudem sollen mithilfe des Sondervermögens "im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien bereitgestellt" werden. Damit wird die Verbindung von Ausgaben aus dem Sondervermögen mit dem Nato-Ziel für Verteidigungsausgaben direkt im Text konkretisiert.

Außerdem soll der Haushaltsausschuss alle Verträge über Beschaffungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Betreiberverträge billigen müssen, die ein Finanzvolumen von 25 Millionen Euro überschreiten. Ein neues Gremium aus Mitgliedern des Ausschusses soll zudem vom Verteidigungsministerium über alle Fragen des Sondervermögens unterrichtet werden. Die Tilgung der Kredite beginnt spätestens am 1. Januar 2031 und erfolgt "über einen angemessenen Zeitraum".

Luftwaffe erhält die meisten Mittel 

Laut dem Wirtschaftsplan soll in den kommenden Jahren der größte Ausgabeposten die Beschaffung im Bereich der Luftwaffe sein. Dafür sind rund 33,4 Milliarden Euro vorgesehen. Als Vorhaben sind demnach unter anderem die Entwicklung und der Kauf des Eurofighter ECR sowie der Kauf von F-35 als Nachfolger des Tornados angegeben. Auf die "Beschaffung Dimension Land" entfallen laut Wirtschaftsplan 16,6 Milliarden Euro und auf den Bereich See 8,8 Milliarden Euro. 20,8 Milliarden Euro sollen für Beschaffungen der Dimension Führungsfähigkeit/Digitalisierung dienen.

Insgesamt belaufen sich die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen auf 82 Milliarden Euro. Einige Vorhaben sind laut Wirtschaftsplan zudem derzeit schon im Haushalt selbst abgebildet. "Sie werden teilweise erweitert und ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt", heißt es in dem Gesetz.

(Mitarbeit: Andrea Thomas)

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/mgo

(END) Dow Jones Newswires

June 03, 2022 11:34 ET (15:34 GMT)

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