Pressemitteilung der Deutsche Lichtmiete i.I.: Vertreter der Anleihegläubiger gewählt
In den Insolvenzverfahren über die "Deutsche Lichtmiete"-Gruppe haben die Anleihegläubiger ihre "gemeinsamen Vertreter" gewählt. Die "Deutsche Lichtmiete"-Gruppe hatte vier Anleihen in Form von Schuldverschreibungen herausgegeben. Die gemeinsamen Vertreter handeln nun alleinvertretungsberechtigt im Namen der Anleger, die in diese Anleihen investiert hatten.
Die Wahl der gemeinsamen Vertreter im Falle von Insolvenzverfahren ergibt sich aus dem deutschen Schuldverschreibungsgesetz (SchVG). Im Falle ihrer Wahl sind die gemeinsamen Vertreter allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte und Interessen der Schuldverschreibungsgläubiger aus den Schuldverschreibungen im Insolvenzverfahren ...
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