Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht mehrheitlich ein Verbot des Abstellens von E-Autos in der Tiefgarage beschließen. Das hat das Amtsgericht Wiesbaden entschieden. Im konkreten Fall hatten Wohnungseigentümer in Wiesbaden auf einer Versammlung im August 2021 mehrheitlich beschlossen, das Abstellen von E-Autos in der Tiefgarage zu untersagen und dies mit einer angeblich höheren Brandgefahr ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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