Ein Kommentar von Dr. Alexander Ströhl, AssCompactJetzt ist es also Fakt: Finanzberaterinnen und Finanzberater müssen laut Bundeswirtschaftsministerium bei ihren Kundinnen und Kunden im Beratungsgespräch keine Nachhaltigkeitspräferenzen abfragen. Diejenige Abfragepflicht, die beispielsweise für einen Versicherungsmakler bei der Vermittlung einer fondsbasierten Lebensversicherung gilt, haben 34f-Vermittlerinnen und Vermittler also nicht weiter zu befolgen - zumindest vorübergehend, was VOTUM-Chef ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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