DGAP-Ad-hoc: HBI-HYPERION SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung HBI-Hyperion SE: Hauptversammlung stimmt nach Verlustanzeige gemäß 92 Abs. 1 AktG für Fortführungsplan und wählt neuen Verwaltungsrat Berlin, den 22. Juni 2022: Der Hauptversammlung der HBI-HYPERION SE (WKN: A2AAC8, ISIN; DE000A2AAC81) wurde gemäß § 92 Abs. 1 AktG. ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft angezeigt. Die HBI-HYPERION SE hatte im Jahr 2020 im Zuge ihres Strategiewechsels als Inkubator eine strategische Investition in ein europäisches Fintech-Unternehmen bekannt gegeben. Die HBI-HYPERION SE hatte dazu einen Wandelanleihenvertrag gezeichnet, um eine maximale Aktienbeteiligung in Höhe von 30% erreichen zu können. Aufgrund der Insolvenz des Fintech-Unternehmens muss dieser Wandelanleihenvertrag außerplanmäßig abgeschrieben werden. Es wurde ein Refinanzierungs- und Fortführungsplan erarbeitet. Diesem hat die Hauptversammlung einstimmig zugestimmt. Zugleich hat die Hauptversammlung der vorgeschlagenen Neubesetzung des Verwaltungsrates und Teilen der Satzungsänderung zugestimmt. Den Verwaltungsrat bildet ab sofort Wolfgang Balters. Christian Juvet übernimmt weiterhin die Position des geschäftsführenden Direktors. Auch den übrigen zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkten haben die teilnehmenden Aktionäre der außerordentlichen Hauptversammlung zugestimmt. Kontakt: HBI-HYPERION SE Christian Juvet Kurfürstendamm 11 10119 Berlin E-Mail: info@hbi-hyperion.com www.hbi-hyperion.com 22.06.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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