DJ PTA-News: Weng Fine Art AG: Einladung zur Hauptversammlung
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Monheim am Rhein (pta/08.11.2024/15:30) - Weng Fine Art AG, Krefeld
ISIN: DE0005181606
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der ordentlichen Hauptversammlung der Weng Fine Art AG ein, die am
Mittwoch, den 18. Dezember 2024, ab 10:00 Uhr
in den Räumen des Industrie-Club Düsseldorf e.V., Elberfelder Straße 6, 40213 Düsseldorf,
stattfindet.
TAGESORDNUNG
Vorlage des festgestellten
TOP 1 Jahresabschlusses sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2023
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt
und damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung.
Der festgestellte Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats, jeweils
für das Geschäftsjahr 2023, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.wengfineart.com) unter dem Menüpunkt "Investor Relations:
Hauptversammlungen" zur Verfügung und werden in der Hauptversammlung ausliegen.
Zudem ist der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 auf der Internetseite
der Gesellschaft einsehbar.
Beschlussfassung über die Verwendung
TOP 2 des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2023
Der Bilanzgewinn für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr beträgt
EUR 3.336.079,20.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für die Verwendung des Bilanzgewinns des am
31. Dezember 2023 beendeten Geschäftsjahres folgenden Beschluss vor:
- Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,05
auf einen Teilbetrag des Grundkapitals in Höhe von
EUR 5.385.000,00 eingeteilt in 5.385.000 Stückaktien,
je dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 269.250,00
- Gewinnvortrag des Bilanzgewinns im Übrigen: EUR 3.066.829,20
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft Stück
115.000 eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Dies wurde im
angegebenen Ausschüttungsbetrag berücksichtigt. Sollte sich die Zahl der von
der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung erhöhen
oder vermindern, wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,05 je
dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.
Die Dividende ist am 27. Dezember 2024 fällig.
Beschlussfassung über die Entlastung
TOP 3 des Vorstands für das Geschäftsjahr
2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden
Vorstand Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung
TOP 4 der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
Beschlussfassung über die Vergütung der
TOP 5 Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2023
Gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung des Aufsichtsrats
für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr durch Beschluss der Hauptversammlung
festgesetzt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss
zu fassen:
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für das am 31. Dezember 2023 beendete
Geschäftsjahr folgende Vergütung: Der Aufsichtsratsvorsitzende Christian Röhl
erhält EUR 11.000,00, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Dr.
Dietrich von Frank erhält EUR 7.000,00, das Aufsichtsratsmitglied Patrick Kiss
EUR 10.000,00 und das Aufsichtsratsmitglied Florian Illies EUR 7.000,00.
Beschlussfassung über die Wahl des
TOP 6 Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2024
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Brandenburg Wirtschaftsberatungs-GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in
Düsseldorf zum Abschlussprüfer für das am 1. Januar 2024 begonnene
Geschäftsjahr zu wählen.
TOP 7 Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit aller derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des
Ersatzmitglieds endet gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August
2021 mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2023 beschließt, sodass Neuwahlen erforderlich sind. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2025 beschließt,
a) Herrn Dr. Michael Gehlen, selbständiger Apotheker, Kempen
b) Herrn Dr. Maximilian Wolters, Managing Director UBS Global Wealth
Management,
Frankfurt a.M.
c) Frau Ingeborg K. Uppenkamp, selbständige Beraterin, E-Mallorca
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, gleichzeitig mit den
von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern
d) Herrn Wim Zwitserloot, Investor, NL-Milsbeek
zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen, mit der
Maßgabe, dass Herr Zwitserloot Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn eines der
gleichzeitig mit ihm in dieser Hauptversammlung gewählten
Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat
ausscheidet und dass das Amt erlischt, sobald ein Nachfolger für das
ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens jedoch mit Ablauf
der restlichen Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.
Herr Dr. Michael Gehlen ist seit 2005 Mitglied im Aufsichtsrat der Volksbank
Krefeld eG und dort seit 2009 Aufsichtsrats-Vorsitzender. Darüber hinaus ist er
kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Herr Dr. Maximilian Wolters ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Frau Ingeborg K. Uppenkamp ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Herr Wim Zwitserloot ist Mitglied im Aufsichtsrat der Antea Den Haag,
Investment Fonds VI. Zudem ist er Mitglied im Advisory Board der Bexon BV.
Darüber hinaus ist Herr Zwitserloot weder Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Beschlussfassung über die Aufhebung der
bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und
TOP 8 zur Verwendung eigener Aktien und
Schaffung einer neuen Ermächtigung zum
Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien
Die Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2020
auf der Grundlage des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien von bis
zu 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden
Grundkapitals zu erwerben. Die Gesellschaft hat von der bestehenden
Ermächtigung bereits Gebrauch gemacht und hält derzeit 115.000 eigene Aktien
(entsprechend ca. 2,091 % des Grundkapitals).
Die bestehende Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien soll mit Ablauf des Tages
dieser Hauptversammlung und unter der Voraussetzung, dass dieser
Tagesordnungspunkt 8 von der Hauptversammlung beschlossen worden ist,
aufgehoben und durch eine erneute Ermächtigung ersetzt werden. Hierbei soll von
der gesetzlich zugelassenen Dauer von fünf Jahren Gebrauch gemacht werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 6. Oktober 2020
beschlossene und bis zum 5. Oktober 2025 befristete Ermächtigung des Vorstands
zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird mit Wirkung zum Ablauf des
Tages dieser Hauptversammlung aufgehoben; die für bereits erworbene Aktien
bestehenden Verwendungsermächtigungen bleiben davon unberührt.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Wirkung zum Ablauf des Tages dieser
Hauptversammlung bis zum 17. Dezember 2029 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene
Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls
dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung
bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser
Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft,
die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß
§§ 71 ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des
jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.
Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt
werden; im Übrigen liegt die Bestimmung des Erwerbszwecks im Ermessen des
Vorstands. Die einschränkenden Bestimmungen des § 71 Abs. 2 AktG sind zu
beachten.
c) Der Erwerb der Aktien erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
(§ 53a AktG) nach Wahl des Vorstands über die Börse (Freiverkehr), mittels
eines an sämtliche Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen
Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur
Abgabe von Verkaufsangeboten.
aa) Bei einem Erwerb der Aktien über die Börse darf der von der Gesellschaft
gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen
Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter
Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) oder dem
Handelsplatz, der in den vorangegangenen drei Monaten den höchsten Börsenumsatz
mit der Aktie der Gesellschaft erzielt hat, an den vorangegangenen zehn
Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
bb) Erfolgt der Erwerb über ein an sämtliche Aktionäre gerichtetes öffentliches
Kaufangebot oder über eine öffentliche Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe
von Verkaufsangeboten, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je
Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie
der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) oder dem Handelsplatz, der in den
vorangegangenen drei Monaten den höchsten Börsenumsatz mit der Aktie der
Gesellschaft erzielt hat, an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag
der öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung
zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10 % über- oder
unterschreiten.
Die näheren Einzelheiten der jeweiligen Erwerbsgestaltung bestimmt der
Vorstand. Ergeben sich nach Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots
bzw. nach Veröffentlichung einer Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten
Kursabweichungen vom festgesetzten Kaufpreis bzw. von einer im Zusammenhang mit
einer Aufforderung zur Abgabe von Angeboten festgesetzten Preisspanne, die für
den Erfolg des Angebots erheblich sein können, kann der Kaufpreis bzw. die
Preisspanne während der Angebotsfrist bzw. bis zur Annahme angepasst werden.
Der maßgebliche Referenzzeitraum sind in diesem Fall die zehn Börsenhandelstage
vor dem Tag der Veröffentlichung der Anpassung; die 10 %-Grenze für das Über-
oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Kaufangebot bzw. die
Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen
enthalten.
d) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer früher
erteilten Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien zu
allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden, insbesondere die erworbenen
eigenen Aktien unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre zu veräußern.
e) Die vorstehenden Ermächtigungen können jeweils unabhängig voneinander,
einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen, auch durch
Konzerngesellschaften oder für Rechnung der Gesellschaft oder ihrer
Konzerngesellschaften handelnde Dritte ausgenutzt werden.
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
1. Gesamtzahl der Aktien
und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
EUR 5.500.000,00 und ist eingeteilt in 5.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 115.000 eigene Aktien, aus denen ihr kein
Stimmrecht zusteht. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 5.385.000.
Voraussetzungen für die
2. Teilnahme an der
Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Die Gesellschaft hat Namensaktien. Nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG gilt im Verhältnis zur
Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind deshalb diejenigen
Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und darüber hinaus rechtzeitig
angemeldet sind.
Die Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft spätestens am 11.
Dezember 2024, 24:00 Uhr, in deutscher oder englischer Sprache mindestens in Textform (§ 126b
BGB) unter folgender Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
Weng Fine Art AG
z.H. Herr Luca Thiel
Rheinpromenade 13
40789 Monheim am Rhein
Per Fax: +49 (0)2173 / 690 870-1
Per E-Mail: HV@Wengfineart.com
Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären, die spätestens am 27. November 2024, 0:00
Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der
Hauptversammlungseinladung sowie auf Verlangen ein Anmeldeformular übersandt. Nach
ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich
organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts.
Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der
Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag
der Hauptversammlung maßgeblich.
Wir weisen darauf hin, dass aus technischen Gründen im Zeitraum vom Ablauf des 11. Dezember
2024, 24:00 Uhr, bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister
vorgenommen werden (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, 11.
Dezember 2024, 24:00 Uhr. Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die
Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 11. Dezember 2024, 24:00 Uhr,
bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen
Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur
Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.
Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen
sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
Verfahren für die
3. Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr
Stimmrecht durch Bevollmächtigte, wie z.B. durch einen Intermediär (etwa ein Kreditinstitut),
einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung, andere Dritte oder einen von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine
fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden Abschnitt erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB).
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3
Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und gleichgestellte Personen
Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere
diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden
soll, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Wir weisen zudem darauf
hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise
eine besondere Form der Vollmacht verlangt. Daher sollten Sie sich rechtzeitig mit der
Institution oder Person, die sie bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der
Vollmacht abstimmen.
Sonstige Bevollmächtigte
Wenn weder ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere
diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird,
kann die Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht.
Wird die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist diese bis spätestens zum
Ablauf des 17. Dezember 2024 an die nachfolgende Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse
zu übermitteln:
Weng Fine Art AG
z.H. Herr Luca Thiel
Rheinpromenade 13
40789 Monheim am Rhein
Per Fax: +49 (0)2173 / 690 870-1
Per E-Mail: HV@Wengfineart.com
Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es in diesem Fall nicht.
Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). Dieser kann am Tag der
Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der
Bevollmächtigung kann auch an vorstehende Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse
übermittelt werden.
Ein Formular zur Vollmachterteilung wird den Aktionären, die spätestens am 27. November 2024,
0:00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der
Hauptversammlungseinladung übersandt. Es wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos
zugesandt und steht zudem auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wengfineart.com)
unter dem Menüpunkt "Investor Relations: Hauptversammlungen" zum Download zur Verfügung.
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte nach entsprechender Vollmachts- und
Weisungserteilung in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen.
Ein Formular zur Anmeldung und Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft wird den Aktionären, die spätestens am 27. November 2024, 0:00 Uhr, im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung
übersandt. Es steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wengfineart.com) unter
dem Menüpunkt "Investor Relations: Hauptversammlungen" zum Download zur Verfügung und wird
Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt.
Vollmachten und Weisungen zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können in Textform unter der nachstehenden Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse (unter
Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars zur Vollmachts- und Weisungsmitteilung)
erteilt, geändert oder widerrufen werden:
Weng Fine Art AG
z.H. Herr Luca Thiel
Rheinpromenade 13
40789 Monheim am Rhein
Per Fax: +49 (0)2173 / 690 870-1
Per E-Mail: HV@Wengfineart.com
Darüber hinaus bieten wir fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen
Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder erteilte Weisungen zu
ändern oder zu widerrufen.
Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem
Falle ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Gegenständen
der Tagesordnung oder den von der Hauptversammlung zugänglich gemachten Gegenanträgen und
Wahlvorschlägen erteilt werden. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen
Unterpunkt.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die
Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld der
Hauptversammlung nicht bekannt ist (zum Beispiel bei Verfahrensanträgen), nicht ausüben. In
diesen Fällen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten oder nicht an der
Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag oder
Wahlvorschlag ohne ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft zur Erklärung von Widersprüchen oder zur Stellung von Anträgen oder Fragen ist
nicht möglich.
Anträge und
4. Wahlvorschläge von
Aktionären, §§ 126, 127
AktG
Anträge nach § 126 AktG und Wahlvorschläge nach § 127 AktG richten Sie bitte ausschließlich
an:
Weng Fine Art AG
z.H. Herr Luca Thiel
Rheinpromenade 13
40789 Monheim am Rhein
Per Fax: +49 (0)2173 / 690 870-1
Per E-Mail: HV@Wengfineart.com
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die uns bis spätestens
vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 3. Dezember 2024,
24:00 Uhr, zugehen, werden auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wengfineart.com) unter
dem Menüpunkt "Investor Relations: Hauptversammlungen" veröffentlicht. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
5. Veröffentlichungen auf
der Internetseite
Diese Einberufung der Hauptversammlung und die zugänglich zu machenden Unterlagen sowie
weitere Informationen zur Hauptversammlung stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.wengfineart.com) unter dem Menüpunkt "Investor Relations: Hauptversammlungen" zur
Verfügung.
6. Hinweis zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen
Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen für Aktionäre haben wir alle Informationen zur
Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle
zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://wengfineart.com/privacy-policy
Krefeld/Monheim am Rhein, im November 2024
Weng Fine Art AG
- Der Vorstand -
(Ende)
Aussender: Weng Fine Art AG Adresse: Rheinpromenade 13, 40789 Monheim am Rhein Land: Deutschland Ansprechpartner: Weng Fine Art AG E-Mail: art@wengfineart.com Website: www.wengfineart.com
ISIN(s): DE0005181606 (Aktie) Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Open Market (Freiverkehr) in Frankfurt, Freiverkehr in Hamburg, m:access in München; Freiverkehr in Berlin, Tradegate
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November 08, 2024 09:31 ET (14:31 GMT)