DJ Bundeskabinett gibt grünes Licht für Einsatz von Ersatzkraftwerken
Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Rechtsverordnung zum Einsatz von Kraftwerken aus der Netzreserve verabschiedet. Die Verordnung tritt laut Bundeswirtschaftsministerium am morgigen Donnerstag in Kraft. Damit können mehr Kraftwerke zur Stromerzeugung aus der Reserve herangezogen und die Verstromung mit Gas angesichts der Energiekrise reduziert werden. Bis Ende April 2023 können Kraftwerke, die mit Öl und Kohle betrieben werden und sich aktuell in der Netzreserve befinden, befristet und freiwillig an den Strommarkt zurückzukehren.
"Wir wollen jetzt im Sommer Gas einsparen, um unsere Speicher für den Winter zu füllen. Deshalb erlauben wir Steinkohle- und Ölkraftwerken, bis Ende des Winters wieder am Markt teilzunehmen", erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). "Sie sollen über den kommenden Winter 5-10 Terawattstunden Erdgas in Deutschland und noch einmal eine ähnlich große Menge in Europa einsparen. Damit stärken wir die Vorsorge und wappnen uns weiter für eine Zuspitzung der aktuellen Lage am Energiemarkt."
Die geplante Verordnung regelt, dass Anlagen aus der Netzreserve aufgrund der ausgerufenen Alarmstufe des Notfallplans Gas befristet am Strommarkt teilnehmen können.
Die Maßnahmen betreffen systemrelevante Kraftwerke, die bereits in der Netzreserve vorgehalten und nicht mit Erdgas betrieben werden. Die installierte Kapazität beträgt insgesamt etwa 4,3 Gigawatt (GW) Steinkohleanlagen und 1,6 GW Mineralölanlagen. Hinzu kommen Kohlekraftwerke, für die in den Jahren 2022 und 2023 ein Verbot der Kohleverfeuerung wirksam würde. 2022 betrifft dies laut Ministerium 2,1 GW installierte Leistung, 2023 weitere 0,5 GW. Der Betrieb am Strommarkt erfolgt freiwillig. "Chancen und Risiken liegen beim Betreiber", so das Ministerium.
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July 13, 2022 06:50 ET (10:50 GMT)
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