KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) äußert sich am Donnerstag (8.30 Uhr) zu der Frage, inwieweit ein kommunales Internetportal auch auf journalistische Inhalte setzen darf. Das Verfahren angestoßen hat das Dortmunder Medienhaus Lensing ("Ruhr Nachrichten"). Der Verlag hatte 2017 die Stadt Dortmund verklagt, weil sich die Seite "dortmund.de" damals bei weitem nicht auf amtliche Mitteilungen beschränkte. In letzter Konsequenz sei dadurch die Pressefreiheit in Gefahr. (Az. I ZR 97/21)
Der BGH hat schon einmal ein kostenloses "Stadtblatt" im baden-württembergischen Crailsheim beanstandet. Nach diesem Urteil ist die Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in einer Gemeinde Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staats. In der neuen Entscheidung dürften mögliche Besonderheiten eines Online-Angebots eine Rolle spielen. Verhandelt wurde im Mai./sem/DP/he