
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Post AG
/ Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission
Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission Information zum Aktienrückkaufprogramm Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland WKN: 555200 ISIN: DE0005552004
Im Zeitraum vom 11. Juli 2022 bis einschließlich 15. Juli 2022 wurden insgesamt 925.313 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der Deutsche Post AG auf XETRA erworben. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmens-webseite veröffentlicht (https://www.dpdhl.com/de/investoren/aktie/aktienrueckkauf.html). Das Gesamtvolumen der im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes im Zeitraum vom Kontakt: Martin Ziegenbalg Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.
18.07.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Deutsche Post AG |
Charles-de-Gaulle-Straße 20 | |
53113 Bonn | |
Deutschland | |
Internet: | www.dpdhl.com |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
1399399 18.07.2022