Eine neue EU-Richtlinie, die bereits zum 01.08.2022 in Kraft getreten ist, verlangt von Arbeitgebern erweiterte Auskunftspflichten in Arbeitsverträgen. Damit will die EU den Informationsgehalt in Arbeitsverträgen erhöhen und den Schutz der Angestellten vor unangemessenen Benachteiligungen verbessern.Erweiterung der AuskunftspflichtenBislang mussten Arbeitgeber bereits Punkte wie Name und Anschrift der Vertragsparteien, Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnis oder auch Arbeitsort und Vergütung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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