Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen sieht Ende der erhöhten Gebäude-AfA zum 1. Januar 2023 vor Ende Juli veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen den Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2022. Neben etlichen weiteren Gesetzesentwürfen, wurde auch eine Neuregelung zur erhöhten Gebäude-AfA beschlossen. Die durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 2021 (Aktenzeichen IX R 25/19) vereinfachte Feststellung ...Den vollständigen Artikel lesen ...