Auf dem Hausdach eines Wohnhauses sind in Richtung des Nachbargrundstücks Paneele einer Photovoltaikanlage montiert. Die Nachbarn behaupteten in der Folge, durch die Reflexion der Sonneneinstrahlung auf die Paneele in Teilen ihres Hauses in unzumutbarer Weise geblendet zu werden. Es gebe technische Normen und Regelwerke, die vorgeben würden, wie Lichtemissionen/-immissionen zu bewerten seien, und welche Grenzwerte bestünden. Diese seien im vorliegenden Fall überschritten. Ihren Antrag, die Reflexionen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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