Hat der Anbieter von Fitnessgeräten und -kursen fehlerhafte Informationen zu seiner Online-Kursbibliothek veröffentlicht? Und damit Kunden auf eine Art und Weise angelockt, die nun zu Schadensersatz führen kann?
Es geht um den Zeitraum von April 2018 bis März 2019. Damals hätte PELOTON über eine wahrscheinlich bevorstehende Reduzierung seiner online verfügbaren Trainingsvideos informieren müssen - dieser Ansicht sind zumindest die Kläger in einem Fall, der zurzeit in New York verhandelt wird. Damals gab es einen Streit um Lizenzgebühren für jene Songs, die als Motivationsfaktor ein wichtiger Bestandteil des Trainings und der Videos sind.
Vor Gericht in Manhattan werden die Kläger sicherlich belegen können, dass der Trainingsvideo-Bestand sie damals dazu verleitet hat, für PELOTON einen ungerechtfertigt hohen Preis zu zahlen. Die heute aktiven Börsianer hingegen scheinen davon auszugehen, dass der Fitnessanbieter keinen Schadensersat leisten muss, denn: Vorbörslich legt die Aktie mit dem Nasdaq-Kürzel PTON sogar 1,3 % zu.
Helmut Gellermann, Bernecker Redaktion
Börsianer lesen Briefe der Hans A. Bernecker Börsenbriefe GmbH unter www.bernecker.info im Abo oder unter www.boersenkiosk.de im Einzelabruf.
Es geht um den Zeitraum von April 2018 bis März 2019. Damals hätte PELOTON über eine wahrscheinlich bevorstehende Reduzierung seiner online verfügbaren Trainingsvideos informieren müssen - dieser Ansicht sind zumindest die Kläger in einem Fall, der zurzeit in New York verhandelt wird. Damals gab es einen Streit um Lizenzgebühren für jene Songs, die als Motivationsfaktor ein wichtiger Bestandteil des Trainings und der Videos sind.
Vor Gericht in Manhattan werden die Kläger sicherlich belegen können, dass der Trainingsvideo-Bestand sie damals dazu verleitet hat, für PELOTON einen ungerechtfertigt hohen Preis zu zahlen. Die heute aktiven Börsianer hingegen scheinen davon auszugehen, dass der Fitnessanbieter keinen Schadensersat leisten muss, denn: Vorbörslich legt die Aktie mit dem Nasdaq-Kürzel PTON sogar 1,3 % zu.
Helmut Gellermann, Bernecker Redaktion
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