von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag Für mich ist es ein Dauerärgernis: Wenn ich meine realisierten Aktienverluste mit anderen Kapitaleinkünften wie Dividenden und Zinsen verrechnen möchte, bin ich nach aktueller Gesetzeslage daran gehindert. Auch Kursverluste aus Termingeschäften sind derzeit lediglich ...]]>Den vollständigen Artikel lesen ...