Ende Juli sorgte ein Prozess um die Rückgabe einer Mietkaution für Schlagzeilen. Ein Ehepaar hatte im Jahr 1960 eine Wohnung in Köln gemietet und dafür eine Kaution in Höhe von 800 Mark gezahlt. Der Vermieter - eine Wohnungsgesellschaft - hatte sich im Mietvertrag das Recht vorbehalten, die Kaution in Aktien anzulegen. Davon machte das Unternehmen auch tatsächlich Gebrauch....Den vollständigen Artikel lesen ...