DJ Bundesregierung, EU-Kommission einigen sich auf Klarstellungen zu CETA
BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeswirtschaftsministerium und die EU-Kommission haben sich auf Klarstellungen beim Investitionsschutz im Handelsabkommen CETA mit Kanada verständigt. Bei den präziseren Definitionen geht es laut Wirtschaftsministerium darum, dass notwendige Maßnahmen im Rahmen der Klima-, Energie- oder Gesundheitspolitik nicht von Investoren ausgehebelt werden oder zu Schadenersatzansprüchen führen können. Ziel müsse es sein, Rechtssicherheit zu gewährleisten und jeglichen Missbrauch des CETA-Abkommens auszuschließen.
Nun muss innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten um eine Unterstützung für die nun zwischen Deutschland und der EU-Kommission gefundenen "klarstellenden Interpretationserklärungen" geworben werden. Bei Zustimmung der anderen EU-Länder wird die EU-Kommission, die für Handelsfragen zuständig ist, die kanadischen Partner konsultieren, so dass die neuen Definitionen so schnell wie möglich vom Gemeinsamen Ausschuss der CETA-Vertragspartner verabschiedet werden können.
"Kanada ist ein wichtiger Partner für freien und fairen Handel. Deshalb wollen wir CETA ratifizieren. Wichtig ist aber, dass im Rahmen des bestehenden Abkommens klargestellt wird, dass das gemeinsame Ziel des Klimaschutzes ermöglicht wird und missbräuchliche Anwendungen im Bereich des Investitionsschutzes verhindert werden", erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, Franziska Brantner.
Die mit der EU-Kommission erarbeiteten Klarstellungen setzten die von den Regierungsfraktionen vereinbarte Handelsagenda um. "Jetzt wollen wir unsere europäischen Partner davon überzeugen", so Brantner.
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August 29, 2022 06:12 ET (10:12 GMT)
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