von Stefan Rullkötter, €uro am SonntagDamit sollen sie einen teilweisen Ausgleich für gestiegene Energiepreise und Fahrtkosten erhalten. Die Energiepreispauschale ist zu versteuern. Der Fiskus belegt die brutto gezahlten 300 Euro mit dem individuellen Steuersatz.Anspruch auf die Zahlung hat jede Person, die irgendwann ...]]>Den vollständigen Artikel lesen ...