SINGULUS TECHNOLOGIES lädt alle Inhaber:innen der Anleihe (DE000 A2AA5H 5) ein, an der zweiten AGV am 20. September teilzunehmen und abzustimmen. Die erste Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde. D er Vorstand befindet sich in einem ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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