Die meisten offenen Immobilienpublikumsfonds berücksichtigen ESG-Merkmale bei ihren Anlageentscheidungen und sind demnach fast alle als Artikel-8-Fonds nach EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert. Nur drei sind noch nicht als nachhaltig eingestuft. Die Klassifizierung nach Artikel 8 genügt für Fonds aber nicht, um an Anleger verkauft zu werden, die ein nachhaltiges Investment wünschen. Vielmehr müssen die Fonds laut Finanzmarktrichtlinie MiFID II seit dem 02.08.2022 weitere Kriterien erfüllen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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