Eine Gesellschaft italienischen Rechts, die Fahrzeuge in Italien vertreibt, hat im März 2019 unter Einschaltung eines Vermittlers ein Fahrzeug von einem Autohaus in Deutschland gekauft, bei dem das betreffende Fahrzeug stand. Eigentümerin des Fahrzeugs war allerdings nicht das Autohaus, sondern eine Leasinggeberin, die das Fahrzeug an das Autohaus verleast hatte und die auch im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Kraftfahrzeugbrief) ist. Nach Zahlung des Kaufpreises von 30.800 Euro ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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