Smaro Sideri, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht sowie Referentin für arbeitsrechtliche Seminare und WorkshopsWas ist unter Teilzeit zu verstehen? Wir haben das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das die Teilzeit als die Arbeitszeit definiert, die von der betrieblichen Vollzeit abweicht. Es ist also erst mal von der betrieblichen Vollzeit abhängig, ob und wann eine Teilzeit besteht. In manchen Unternehmen beträgt die Wochenarbeitszeit als Vollzeit 36 Stunden, in anderen wäre das schon Teilzeit. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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