Plötzlich steht das E-Auto still, weil der Vermieter einer Batterie die Lademöglichkeit gesperrt hat - aus der Ferne per digitalem Zugriff. Angekündigt war das in den AGB - aber ist es auch rechtens? Darüber haben nun Deutschlands oberste Zivilrichter entschieden. Vermieter von Batterien für Elektroautos dürfen diese laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nach einer Vertragskündigung nicht per digitalem Fernzugriff abschalten. Die Karlsruher Richter erklärten eine entsprechende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) am Mittwoch für unwirksam. Nach Einschätzung des ADAC ist die Thematik im Moment nicht von allzu großer Bedeutung, könnte es aber wieder ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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