Alta. Teilerfolg vor dem Berufungsgericht: Arctic Mineral Resources AS ("AMR") sichert sich ein einstimmiges Urteil, in dessen Folge Granat weiterhin als Mineral im Eigentum des Grundeigentümers in Polymineralien-Depots mit einem potenziell kommerziellen Depot von Mineralien im Staatseigentum anerkannt wird. Bei einer abweichenden Stimme (1-2) stimmte die Minderheit zugunsten des Anspruchs von AMR, dass Nordic Rutile AS ("NRU") Granat auf Eigentum, bei dem AMR Mineralien-Leasing-Verträge mit den Landeigentümern hat, nicht extrahieren oder weiter verwerten darf.
AMR hat bei den Bergbaubehörden Dokumente eingereicht, die belegen, dass Granat im Depot der Grund für eine kommerzielle eigenständige Operation sein könnte. Daher hat AMR ein Recht auf Vergütung durch NRU basierend auf dem Wert des Granats, solange AMR eine Leasing-Vereinbarung mit den Grundeigentümern hat. Basierend auf der Projektwirtschaftlichkeit gemäß Präsentation von NRU vor dem Berufungsgericht und Analyse durch AMR wird das NRU-Projekt durch eine solche Vergütung nichtkommerziell.
Das Urteil des Berufungsgerichts Borgarting im durch die AMR-Klage gegen NRU eingeleiteten Gerichtsverfahren kann wie folgt zusammengefasst werden:
- Einstimmige Ablehnung des Berufungsverfahrens von NRU und der jüngsten Änderung der Interpretation des Ausmaßes von Staatsmineralien durch das Bergbaudirektorat. Granat behält als Mineral im Eigentum des Grundeigentümers weiterhin diesen Status, auch wenn Granat zusammen mit Staatsmineralien vorkommt.
- Zu den restlichen Punkten ist das Gericht in eine Mehrheit und eine Minderheit geteilt (2-1).
- Die Mehrheit stimmt zu, dass NRU Granat im Mineralien-Leasing-Gebiet von AMR im für die Extraktion von Rutil erforderlichen Ausmaß extrahieren darf.
- Die Mehrheitsmeinung besagt, dass eine Beurteilung gemäß Mineraliengesetz Absatz 32 2 vorgeben wird, ob Mineralien im Eigentum des Grundeigentümers im AMR-Leasing-Gebiet kommerziell gefördert werden darf und NRU Granat aus dem AMR-Leasing-Gebiet in seinem eigenen Projekt nutzen darf oder (falls kommerziell) von AMR fordern kann, diesen Granat übergeben oder seinen vollen Wert vergütet zu bekommen.
- Die Minderheit gab AMR die volle Unterstützung, entschied also, dass NRU kein Recht zur Extraktion oder Nutzung von Granat im Mineralien-Leasing-Gebiet von AMR hat, d. H. auf der Westseite des Bergs Engebø.
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.
Originalversion auf businesswire.com ansehen: https://www.businesswire.com/news/home/20221026005612/de/
Contacts:
Arnold RørholtStyreleder
Tel.:+47 465 44 691aro@arcminres.no