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FinTech Acquisition Corp. V kündigt Rücknahme seiner öffentlichen Aktien an

PHILADELPHIA, PA, November 18, 2022 (GLOBE NEWSWIRE) -- FinTech Acquisition Corp. V (NASDAQ:FTCV) (das "Unternehmen"), ein Blankoscheck-Unternehmen, das zum Zweck des Erwerbs oder der Fusion mit einem oder mehreren Unternehmen gegründet wurde, gab heute bekannt, dass das Unternehmen einen ersten Unternehmenszusammenschluss nicht innerhalb des in seiner geänderten und neu formulierten Gründungsurkunde (die "Charta") geforderten Zeitraums vollziehen wird, Das Unternehmen beabsichtigt, sich gemäß den Bestimmungen der Charta mit Wirkung zum Geschäftsschluss am 9. Dezember 2022 aufzulösen und zu liquidieren und alle ausstehenden Stammaktien der Klasse A, die in den im Rahmen seines Börsengangs ausgegebenen Einheiten enthalten waren (die "öffentlichen Aktien"), zu einem Rücknahmepreis pro Aktie von etwa 10,08 US-Dollar zurückzukaufen.

Ab Geschäftsschluss am 9. Dezember 2022 gelten die öffentlichen Aktien als eingezogen und stellen nur das Recht dar, den Rücknahmebetrag zu erhalten.

Um die Auszahlung von Geldern aus dem Treuhandkonto zu ermöglichen, wird die Gesellschaft den Treuhänder des Treuhandkontos anweisen, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die auf dem Treuhandkonto gehaltenen Wertpapiere zu liquidieren. Der Erlös des Treuhandkontos wird auf einem unverzinslichen Konto gehalten, während er bis zur Auszahlung an die Inhaber der öffentlichen Aktien erfolgt. Die Rekordhalter erhalten ihren anteiligen Anteil am Erlös des Treuhandkontos, abzüglich 100.000 US-Dollar Zinsen zur Zahlung der Auflösungskosten und abzüglich der zu zahlenden Steuern, indem sie ihre öffentlichen Aktien an die Continental Stock Transfer & Trust Company, die Transferstelle des Unternehmens, liefern. Wirtschaftliche Eigentümer von öffentlichen Aktien, die unter "Straßennamen" gehalten werden, müssen jedoch keine Maßnahmen ergreifen, um den Rücknahmebetrag zu erhalten. Die Rücknahme der öffentlichen Aktien wird voraussichtlich innerhalb von zehn Werktagen nach dem 9. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Die Sponsoren des Unternehmens haben sich bereit erklärt, auf ihre Rücknahmerechte in Bezug auf ihre ausstehenden Stammaktien der Klasse B zu verzichten, die vor dem Börsengang des Unternehmens ausgegeben wurden. Es wird keine Rücknahmerechte oder liquidierende Ausschüttungen in Bezug auf die Optionsscheine des Unternehmens geben, die wertlos verfallen.

Das Unternehmen geht davon aus, dass die Nasdaq Stock Market LLC ein Formular 25 bei der United States Securities and Exchange Commission (die "Kommission") einreichen wird, um die Wertpapiere des Unternehmens von der Börse zu nehmen. Das Unternehmen geht davon aus, ein Formular 15 bei der Kommission einzureichen, um die Registrierung seiner Wertpapiere gemäß dem Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung zu beenden. Das Unternehmen geht davon aus, dass die öffentlichen Aktien sowie die öffentlich gehandelten Einheiten und Optionsscheine des Unternehmens zum Geschäftsschluss am 8. Dezember 2022 nicht mehr gehandelt werden.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen zahlreichen Bedingungen, von denen viele außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, einschließlich derjenigen, die im Abschnitt "Risikofaktoren" des Jahresberichts des Unternehmens auf Formular 10-K dargelegt sind, der bei der Kommission eingereicht wurde, und der nachfolgenden Berichte, die bei der Kommission eingereicht werden, in der jeweils gültigen Fassung. Kopien dieser Dokumente sind auf der Website der Kommission unter www.sec.gov abrufbar. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, diese Aussagen für Überarbeitungen oder Änderungen nach dem Datum dieser Pressemitteilung zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Kontaktinformationen:

FinTech Acquisition Corp. V
info@cohencircle.com


© 2022 GlobeNewswire (Europe)
Dieser Artikel wurde möglicherweise maschinell übersetzt. Zur Originalversion.
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