Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - In dem von der Ekosem-Agrar AG eingeleiteten Freigabeverfahren hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Freigabebeschluss (Az. 1 AktG 1/22) festgestellt, dass die Anfechtungsklage, die gegen die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 31. Mai 2022 der ESA-Anleihe 2019/2024 (ISIN DE000A1R0RZ5/ WKN A1R0RZ) rechtshängig ist, der Vollziehung dieser Beschlüsse nicht entgegensteht, so das Unternehmen in einer aktuellen Ad hoc-Mitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Ad hoc-Mitteilung: ...Den vollständigen Artikel lesen ...