DJ Übergewinne von Öl- und Gaskonzernen sollen mit 33% besteuert werden - Kreise
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Übergewinne von Mineralöl- und Gaskonzernen sollen in Deutschland in Umsetzung des EU-Energiekrisenbeitrags (EKB) nach Angaben aus Kreisen des Finanzministeriums mit einem Steuersatz von 33 Prozent besteuert werden. "Deutschland erhebt nur den europarechtlichen Mindestabgabesatz von 33 Prozent", hieß es in einem Papier für die Formulierungshilfe zur Umsetzung, die bis Jahresende erfolgen muss. "Es wird nur eine niedrige zweistellige Zahl von Unternehmen betroffen sein." Das Aufkommen des EKB werde bei etwa rund 1 Milliarde Euro liegen. Bemessungsgrundlage des EKB sei der steuerliche Gewinn, den die Unternehmen ohnehin ermitteln müssten. Damit erfolge die Erhebung maximal unbürokratisch.
Der EKB knüpft den Angaben zufolge "an den Gewinn an, den ein Unternehmen 2022 und 2023 zusätzlich zu den Jahren 2018 bis 2021 macht". Im Gegensatz zu einer Anknüpfung an den Umsatz stelle man so sicher, "dass wirklich nur besonders profitable Betriebe die Abgabe zahlen müssen". Der EKB sei eine zeitlich eng befristete Abgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich, die Deutschland europarechtlich zwingend einführen müsse.
In der Bundesregierung seien verschiedene Formen der Umsetzung geprüft worden, letztlich habe sie sich nach einem Votum des Kanzleramtes entschieden, den EKB in Form einer "Abgabe im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften" nach Artikel 106 des Grundgesetzes auszuformen. Demnach sei die EKB keine abzugsfähige Sonderausgabe. Alternative Ausgestaltungsformen wären möglich gewesen, die Bundesregierung habe sich aber "für die Variante mit den geringsten rechtlichen Risiken entschieden".
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November 23, 2022 07:17 ET (12:17 GMT)
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