Die Bundesnetzagentur hat zwei Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder Wärmepumpen in Stromverteilernetze eröffnet. Damit geht das Verfahren rund um den umstrittenen Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes in die nächste, aber noch nicht letzte Runde. Wir erinnern uns: Im Juli wurde die genaue Ausgestaltung der Spitzenglättung in die Verantwortung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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