Die novellierte Förderrichtlinie für den Umweltbonus soll laut dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 9. Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und dann in Kraft treten. Eine Anschluss-Regelung ab dem 1. Januar 2023 wäre damit gesichert. Der genaue Inhalt der Richtlinie wird also Ende kommender Woche bekannt. Derzeit gibt es nur Medienberichte zu den Förder-Details. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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