Bislang kann Wohn-Riester zum Aufbau von Eigenkapital, zur Tilgung bzw. Umschuldung eines Darlehens und zur altersgerechten Sanierung genutzt werden. Das nun vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz 2022 erweitert künftig die staatlich geförderte Eigenheimrente. Ab Januar 2024 soll es auch möglich sein, Wohn-Riester zur energetischen Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum zu verwenden.Bausparkassen begrüßen den Schritt"Diese Gesetzesänderung war überfällig, deshalb setzen wir uns ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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