Hannover (www.anleihencheck.de) - Das Land Nordrhein-Westfalen (Ticker: NRW) hat die finanzielle Notlage ausgerufen, um trotz Schuldenbremse weitere Schulden aufnehmen zu können, so Jan-Phillipp Hensing und Dr. Norman Rudschuck, CIIA, von der NORD/LB.Zum Hintergrund: Der Entwurf der Landesregierung für den Haushalt 2023 sei vom Landesrechnungshof als verfassungswidrig eingestuft worden. Konkret sei es den Prüfern dabei um zwei Dinge gegangen: Zum einen habe der Haushaltsentwurf vorgesehen, dass noch in 2022 weitere EUR 4,15 Mrd. an Schulden im Zusammenhang mit dem NRW-Rettungsschirm für die Coronakrise aufgenommen werden sollten - obwohl in dem Rettungsschirm noch Geld sei. Dies habe der Landesrechnungshof als verfassungswidrige Kreditaufnahme bezeichnet. Zum anderen sollte das dadurch aufgenommene Geld erst 2023 ausgegeben werden, um auf die nach wie vor andauernde Energiekrise reagieren zu können. Hierfür habe die Landesregierung unter anderem den Aufbau einer Krisenbewältigungs-Rücklage beabsichtigt. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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