Eine Widerspruchsbelehrung ist fester Bestandteil eines Versicherungsvertrages. Liegt dem Versicherungsnehmer eine unwirksame Belehrung über die Einreichung eines solchen Widerspruchs vor, kann das für den Versicherer mitunter schwerwiegende Folgen haben. Auch die Formvorschriften spielen dabei eine entscheidende Rolle. Muss etwa der Begriff "Widerspruchsbelehrung" auf der Seite in Fettschrift hervorgehoben werden? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht Dresden (OLG) beschäftigt.Sternchenlinie ...Den vollständigen Artikel lesen ...