Am 03.03.2017 hatte ein Mann seiner Berufsunfähigkeitsversicherung mitgeteilt, dass möglicherweise nach einer ärztlichen Behandlung eine Berufsunfähigkeit vorherrschen könnte. Endgültig über die BU informiert hat der Mann die Versicherung dann erst am 14.01.2020. Die Leistung blieb anschließend jedoch aus - die Versicherung berief sich darauf, dass die Berufsunfähigkeit zu spät mitgeteilt worden sei.Der Mann klagte vor dem Landgericht Münster gegen die Versicherung, verlor jedoch das Verfahren schlussendlich ...Den vollständigen Artikel lesen ...