Wollen Immobilienfinanzierer ihren Kredit vor Ende der Laufzeit vollständig tilgen, berechnen die Banken eine sogenannte Vorfälligkeitsenschädigung als Entgelt für die entgangenen Zinszahlungen abzüglich ersparter Verwaltungskosten. Diese Vorfälligkeitsentschädigung ist abhängig von der vorliegenden individuellen Finanzierungssituation. Sie muss daher von der Bank für jeden Kreditnehmer gesondert berechnet werden. Doch dürfen Banken bereits allein für diese Berechnung eine Gebühr vom Kunden verlangen? ...Den vollständigen Artikel lesen ...