Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) befindet sich seit 01.01.2023 im Regelbetrieb. Ärztliche Praxen sind bereits seit Juli 2022 verpflichtet, die eAU zu nutzen, nun gilt die Pflicht auch für Arbeitgeber. Bereits in der einjährigen Pilotphase hätten nach GKV-Angaben Arbeitgeber fast vier Millionen elektronische Krankmeldungen ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen abgerufen. Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes bezeichnet die eAU als eine Erfolgsgeschichte, ...Den vollständigen Artikel lesen ...