Wer dieses Jahr in Aktien, festverzinsliche Anlagen und Immobilien investiert, sollte auch auf Fallstricke des Fiskus achten. Steuerexperte Anton Götzenberger beantwortet fünf Leserfragen Von Stefan Rullkötter 1. Soli-Zuschlag auf KapitaleinkünfteLeserfrage: Für mich ist es ein Dauerärgernis: Der Soli-Zuschlag (5,5 Prozent) wird für Kapitaleinkünfte unabhängig von der Höhe weiterhin erhoben, während 90 Prozent der Berufstätigen die Sonderabgabe ...Den vollständigen Artikel lesen ...