Der Bundesfinanzhof verhandelt am 17.1.2023, ob die Ergänzungsabgabe rechtmäßig ist. Das wichtigste im Überblick Von Stefan Rullkötter Der Hintergrund: Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag (Soli) für rund 90 Prozent der Bürger, die ihn davor alle auf ihre Lohn- oder Einkommensteuer zahlten, abgeschafft. 3,5 Prozent der Steuerpflichtigen müssen die Ergänzungsabgabe als "Topverdiener" aber weiter in voller Höhe (5,5 Prozent der Einkom-mensteuer) ...Den vollständigen Artikel lesen ...