Ein Artikel von Cäsar Czeremuga, LL.M., Rechtsanwalt und Partner bei NORDEN RechtsanwälteDer Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18.01.2023 entschieden, dass die Ergo Versicherung den Ertragsausfall einer Hotelbetreiberin aus Niedersachsen wegen der teilweisen Einstellung ihres Hotelbetriebs im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie während des "zweiten Lockdowns" ersetzen muss. Der Versicherer ist hingegen nicht verpflichtet, eine Entschädigung aus Anlass der Betriebsschließung während des "ersten Lockdowns" ...Den vollständigen Artikel lesen ...