Bei der vorzeitigen Ablösung eines Darlehens verlangen Banken und Sparkassen eine Vorfälligkeitsentschädigung als Entgelt für entgangene Zinszahlungen abzüglich ersparter Verwaltungskosten. Allerdings müssen Kreditinstitute die Kreditnehmer ordnungsgemäß über die Berechnungsmethode der Entschädigung informiert haben. Unterbleibt diese Erklärung verlieren Banken und Sparkassen ihren Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Und gemäß eines Urteil des Landgericht Limburg (LG) hat auch ...Den vollständigen Artikel lesen ...