Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Inhabern von Prämiensparverträgen gestärkt. In einer Klage gegen die Sparkasse Vogtland um die variablen Zinsen bei Prämiensparverträgen entschied der BGH zugunsten der Verbraucher. Die BGH-Richter erklärten die Zinsklausel, die die Sparkasse Vogtland in den über viele Jahre beliebten Prämiensparverträgen angewendet hat, für unwirksam. Demnach hätte ein langfristiger Zinssatz der Deutschen Bundesbank angelegt werden müssen. Außerdem müsse die Sparkasse ...Den vollständigen Artikel lesen ...