Der Bundesfinanzhof (BHH) hat über eine Klage eines Ehepaars aus Bayern gegen die Ergänzungsabgabe verhandelt. Die wichtigsten Punkte der Entscheidung im Überblick Von Stefan Rullkötter I. Die UrteilsgründeDie obersten Finanzrichter waren nicht von der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags für die Jahre 2020 und 2021 überzeugt und wiesen die Klage ab. Bloße Zweifel rechtfertigten keine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Nach Urteil ...Den vollständigen Artikel lesen ...