Der Elektroautobauer Tesla darf seine Ladestationen in Deutschland zunächst weiter betreiben. Das Landgericht Frankfurt wies einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Aufstellung und Weitergabe der Geräte zurück, wie eine Justizsprecherin am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Den Antrag hatte das Münchner Unternehmen Wirelane gestellt.Dieses muss nun auch die Kosten des Verfahrens mit einem Streitwert von 100.000 Euro tragen. Der Ladesäulen-Aufsteller hatte insbesondere moniert, dass die ...Den vollständigen Artikel lesen ...