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Erneute Verlängerung der Handelsaussetzung

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Die seit Monaten bestehende Aussetzung der Aktie von AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2) vom Börsenhandel wird auch in den kommenden Wochen fortbestehen, denn AVZ Minerals hat bei der australischen Börse abermals eine Verlängerung der Handelsaussetzung beantragt. Sie soll zunächst bis zum 28. Februar 2023 gelten.

Die seit Monaten bestehende Aussetzung der Aktie von AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2) vom Börsenhandel wird auch in den kommenden Wochen fortbestehen, denn AVZ Minerals hat bei der australischen Börse abermals eine Verlängerung der Handelsaussetzung beantragt. Sie soll zunächst bis zum 28. Februar 2023 gelten.

Regelmäßig muss AVZ Minerals die australische Börse immer wieder um eine Verlängerung der Handelsaussetzung ersuchen, denn in der Sache hat sich noch keine grundlegende Veränderung ergeben. Auch im ersten Monat des neuen Jahres konnte der Streit um die Besitzrechte an der Manono-Lithium-Zinn-Mine nicht beigelegt werden.

AVZ Minerals bleibt vor diesem Hintergrund gar keine andere Wahl, als die Börse in Sydney erneut um eine Verlängerung der Handelsaussetzung zu ersuchen. Dass der nun schon seit Monaten andauernde Rechtsstreit die Nerven der eigenen Aktionäre zunehmend belastet, ist auch dem AVZ-Management bewusst.

Allerdings hat das Unternehmen keine andere Wahl, als die eigene Aktie vom Handel ausgesetzt zu lassen, bis der Fall einer endgültigen Klärung zugeführt werden kann. Die in AVZ Minerals investierten Anleger werden sich deshalb wohl oder übel noch weiter gedulden und auf die Entscheidung des Schiedgerichtshof warten müssen.

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