Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar abgelaufen. Was säumige Immobilieneigentümer nun beachten sollten. Wie reagieren die Finanzverwaltungen der Bundesländer?Bayern hat im Alleingang angekündigt, für die Abgabe der Grundsteuerklärung eine "Nachfrist" bis Ende April 2023 zu gewähren. Der Aufschub gilt nur für Immobilien, die in Bayern stehen. Die übrigen Bundesländer ziehen bei der Fristverlängerung nicht mit. Sie haben ...Den vollständigen Artikel lesen ...